Leistungen: Externer Datenschutzbeauftragter.


 

 

Wir bieten Unternehmen und Konzerne eine umfassende Beratung im Bereich des betrieblichen Datenschutzes. 

Kernkompetenz Datenschutz: Wir behalten für Sie den Überblick und bewältigen die Anforderungen der EU-DSGVO.

 

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern, die EDV-basiert mit personenbezogenen Daten (also insbesondere Mitarbeiter- und Kundendaten) arbeiten, benötigen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten (die Verpflichtung kann sich im Einzelfall sogar bereits früher ergeben – bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns einfach).

 

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?

Jede dieser Optionen hat Vor- und Nachteile, die auf Ihren Betrieb individuell abgestimmt werden sollten. Der interne wie der externe Datenschutzbeauftragte soll dabei - so will es der Gesetzgeber - als von Weisungen auf dem Gebiet des Datenschutzes freie und neutrale Instanz die Wahrung datenschutzrechtlicher Belange im Unternehmen sicherstellen.

 

Hierbei überwacht er nicht nur die datenschutzrechtlich zulässige Nutzung, Verarbeitung etc. von Kundendaten, sondern nimmt auch Belange des Arbeitnehmerdatenschutzes wahr. Wir beraten Sie insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der Beauftragung, der Auswahl und Schulung geeigneter Personen, der Abwägung der arbeitsrechtlichen Sonderstellung eines internen Datenschutzbeauftragten, Haftungsfragen sowie einer möglichst kostengünstigen Lösung für Ihr Unternehmen.

 

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter für mein Unternehmen?

Über eine unverbindliche Kostenanfrage können wir gemeinsam schnell und einfach die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen ermitteln. Kontaktieren Sie uns!